Allgemeine Geschäftsbedingungen

des NMC Security Service in Bremerhaven

01. Gültigkeit der Verträge
Ist in einem Vertrag ein Punkt enthalten, welcher in den AGBs anders aufgeführt ist, so ist der im Vertrag stehende Hinweis rechtsgültig und löst somit den jeweiligen Punkt in den AGBs ab.
02. Vertragsinhalt und Geltung

Der NMC Security Service verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsübIicher Sorgfalt auszuführen und wenn vorhanden nach dem spezifischen Einsatzdispositiv sowie nach den Weisungen des Kunden zu besorgen.

03. Dauer
Die Einsatzdauer richtet sich grundsätzlich nach den vereinbarten Dienststunden. Es gilt pro eingesetzte NMC Mitarbeiter eine Mindestbeschäftigungslauer von 3 Arbeitsstunden. Bei Überzeiten gilt der jeweils vereinbarte Tarif ohne Zuschläge. Die Abrechnung erfolgt im Stundentakt.
04. Verrechnung der Arbeitsstunden
Ist ein Monatsrapport vorhanden, ist dieser maßgebend für die Verrechnung der Arbeitsstunden.
05. Kündigung

Die Kündigungsfrist für befristete Verträge beträgt 15 Tage (vor dem Einsatz). Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat (jeweils Monatsende). Die Kündigung muss jeweils spätestens vor der Ablauf der Frist bei der Firma NMC Security Service eingetroffen sein (Irrelevanz des Poststempels). Sollte der Auftraggeber von befristeten Verträgen nach der eben genannten Kündigungsfrist zurücktreten, verpflichtet er sich, der Firma NMC Security Service den gesamten Betrag zu erstatten. Bei unbefristeten Verträgen, welche nach geleisteten Stunden abgerechnet werden, hat der Kunde bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine Konventionalstrafe in Höhe von 300 € zu entrichten.

06. Beanstandungen

Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Objektleitung des NMC Security Service mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.

07. Rechte und Pflichten des NMC-Security Service

Der NMC Security Service führt den Auftrag sorgfältig und gewissenhaft aus. Der Auftraggeber erteilt dem NMC Security Service die Vollmacht, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die für die Ausführung des Auftrages nötig oder nützlich sind. Für den Beizug von Polizei, Sanität und Feuerwehr, die erforderlich sind, während des Anlasses, ist der NMC Security Service jederzeit berechtigt. Der NMC Security Service haftet für selbstverursachte Schäden an Personen und Sachen. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung sichert jeden Dienst bis zu einer Schadensumme von 2.000.000 € ab. Die Beweislast für das Verschulden und den Schäden liegt beim Geschädigten.
Der NMC Security Service haftet nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen, Apparaten und deren FoIgeschäden, sowie Diebstahl zurückzuführen sind.

08. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören.
Der Umfang der Geheimhaltung kann durch vertragliche Vereinbarung spezifischer Maßnahmen den jeweiligen Umständen angepasst werden.
09. Gerichtsstand
Gerichtstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bremerhaven.
10. Schlussbestimmung
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Gültig ab 01.01.2013